AGB Digitaltest GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Digitaltest GmbH, Stutensee

Angebot und Vertragsabschluss:

Alle Angebote sind freibleibend. Unser Angebot gilt in allen Bedingungen einschließlich dieser Lieferungsbedingungen als vom Besteller angenommen, auch dann, wenn die Einkaufsbedingungen des Bestellers abweichende Bestimmungen enthalten, deren Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Anders lautende Lieferungsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Angebote gelten 30 Tage.

Gewährleistung:

Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind und dem vom Verkäufer besonders genannten Spezifikationen entsprechen.
Die Gewährleistung beginnt ab dem Tag der Abholung. Der Käufer muss sichtbare Mängel spätestens zwei Wochen nach Abholung der Ware schriftlich anzeigen.
Die Gewährleistung des Verkäufers ist beschränkt auf die Reparatur der Produkte und schließt Verschleißteile aus.
Anstelle der Nachbesserung von fehlerhaften Produkten steht es dem Verkäufer jederzeit frei, ein neues Produkt zu liefern.
Innerhalb der Gewährleistung sind Serviceleistungen auf Hardware, Software und Arbeitszeit kostenfrei. Anfallende Reisekosten werden extra berechnet.
Nach Gewährleistung stehen ein Austauschservice für defekte Module oder Wartungsverträge zur Verfügung.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus.
Beanstandungen sind dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Ware auf Verlangen zurückzusenden. Voraussetzung der Haftung sind mangelhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für die Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist und die Mängel durch Verschulden des Lieferers entstanden sind, wird Ersatz geleistet, der Lieferer haftet nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert wird. Weitergehende Ansprüche, wie Schadensersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verdienstausfall, Transportkosten, Verzugsstrafe usw. werden ausdrücklich abgelehnt. Ausfallmuster werden in allen Fällen berechnet, auch dann, wenn die Bestellung an sich zur Ausführung kommt. Im letzteren Falle wird naturgemäß der angebotene Preis hinfällig und erfolgt die Abrechnung aufgrund der verwendeten Zeit usw. Für die Ausführung sind unsere Ausfallmuster, die wir auf Verlangen nach Auftragserteilung einsenden, maßgebend. Diese sollten besonders gekennzeichnet auch bei Ihnen aufgehoben werden. Werkzeuge bleiben in allen Fällen unser Eigentum, auch dann, wenn Sie einen Kostenanteil übernommen haben.

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein von Digitaltest zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Digitaltest berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate auf Hardware und Software, gerechnet ab dem Tag der Abholung. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Preise:

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise zuzüglich Mehrwertsteuer ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Transport-versicherung. Berechnungen von Zuschlägen bleiben vorbehalten, für den Fall, dass nach Übernahme des Auftrages Erhöhung der Materialpreise, Löhne, Steuern, Zoll, sonstige Abgaben oder feste Kosten eintreten sollten. Bei Eintritt der quotierten Währung tritt eine entsprechende Erhöhung des Preises ein.

Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungsbedingungen der Systeme ist wie folgt:

  • 40 % bei Auftragserteilung
  • 40 % nach Abholung
  • 20 % 30 Tage nach Abholung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Digitaltest GmbH.
Die Zahlung erfolgt rein netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8,43%p.a. je angefangenen Kalendermonat.
Auf Warenbestellungen unter 100 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 25 Euro berechnet.
Die Wartungsgebühren werden jährlich im Voraus berechnet.

Lieferung:

Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit, die als annährend zu betrachten ist, beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind und bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit der Zahlung in Verzug gerät. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens und Könnens des Lieferers liegen, z.B. Betriebsstörungen, Werkstoffmangel, Ausschuss werden von Arbeitsstücken im eigenen Werk oder beim Unterlieferer, berechtigen den Lieferer, die Lieferfrist für die Dauer der Hindernisse hinauszuschieben, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche tritt ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung von Lieferungen erforderliche Genehmigungen Dritter und Unterlagen oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers nicht oder nicht rechtzeitig eingehen sowie ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung. Teillieferungen gelten als vereinbart.

Der Versand geschieht in allen Fällen auf Kosten und Gefahren des Bestellers. Die Wahl des Versandweges und der Versandmittel erfolgt, falls nichts Abweichendes vereinbart ist, vom Lieferanten, ohne Haftung für die getroffene Wahl und für günstigste Verfrachtung.

Inbetriebnahme:

Die Inbetriebnahme beim Kunden ist nicht im Preis inbegriffen; die Kosten entsprechen den On-Demand-Service-Sätzen.
Das System wird anhand seiner Selbsttestroutinen, die Bestandteil des Testsystems sind, direkt nach der Inbetriebnahme geprüft. Bei eventuell auftretenden Fehlern wird Digitaltest GmbH die Fehler beheben und defekte Module austauschen.

Eigentumsvorbehalt:

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Ausgenommen hiervon ist die im Basissystem erworbene Softwarelizenz. Diese ist nicht übertragbar und bedarf ausdrücklich unserer Zustimmung. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

Softwarebestimmungen:

Die CITE Systemsteuerungssoftware und die dazugehörige Dokumentation darf aufgrund der Benutzerlizenz ausschließlich mit dem MTS-Testsystem verwendet werden. Diese kann nur als Backup kopiert und modifiziert werden (Urheberrecht bei Digitaltest GmbH).
Ohne schriftliche Einwilligung von Digitaltest GmbH darf der Käufer weder die gelieferte Software, noch die dazugehörige Dokumentation oder deren Inhalt, Dritten direkt noch indirekt zugänglich machen.
Die Rechte an der Digitaltest-Software (CITE, C-LINK, QMAN, Digitizer) verbleiben stets bei Digitaltest GmbH. Die Vervielfältigung der Programme zum Zwecke einer Veräußerung oder Zurverfügungstellung an Dritte ist unzulässig. Dem Hersteller dadurch entstehende Kosten können eingeklagt werden.
Bei einer Veräußerung des MTS-Testsystems werden die Softwarerechte nicht übertragen, d.h. ein Wiederkäufer besitzt keine Rechte zum Betreiben des MTS-Testsystems. Die Übertragung und/oder Veräußerung einer bestehenden Lizenz kann nur durch Digitaltest GmbH erfolgen.
Ausgenommen von den Lizenzbestimmungen sind die auf dem System erstellten Benutzerprogramme (Source Files), die daraus resultierenden Listen (Listing Files) oder die damit erzeugten Prüfprogramme in Maschinencode (Testing Files).

Geheimhaltungspflicht:

Alle Angaben, Zeichnungen, Modelle, Preise usw. die dem Besteller für die Herstellung des Liefergegenstandes vom Lieferer überlassen werden, sind als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen vom Besteller nicht für andere Zwecke verwertet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie dem Lieferer samt aller Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Der Besteller haftet für jeden Schaden, der dem Lieferer aus Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwächst.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Für alle Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe. Für die Auslegung des aufgrund dieser Lieferungsbedingungen abgeschlossenen Vertrages ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

Seit dem 01.01.2022 sind wir als B2B- Hersteller verpflichtet zur Rücknahme von Altgeräten lt. §19 ElektroG.

  1. Unsere Kunden können die Altgeräte bei uns anmelden, unter folgender Adresse: Digitaltest GmbH, Lorenzstr. 3/ 76297 Stutensee, Tel: +49 7244 96400. Die Firma Digitaltest GmbH wird für die Abholung der Altgeräte sorgen und den Transport gegen eine Transport- Gebühr veranlassen.

 

  1. Der Kunde sollte alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten in Eigenverantwortlichkeit löschen.

 

  1. Digitaltest GmbH stellt ausschließlich Geräte für den gewerblichen Bereich her.